Umweltbundesamt (kurz: UBA)
Seit seiner Gründung im Jahr 1974 ist das Umweltbundesamt Deutschlands zentrale Umweltbehörde.
Als Deutschlands zentrale Umweltbehörde kümmert sich das UBA darum, dass es in Deutschland eine gesunde Umwelt gibt, in der Menschen so weit wie möglich vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Schadstoffen in Luft oder Wasser, geschützt leben können. Deren Themenpalette ist breit – von der Abfallvermeidung über den Klimaschutz bis zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.
Daten über den Zustand der Umwelt zu erheben, Zusammenhänge zu erforschen, Prognosen für die Zukunft zu erstellen und mit diesem Wissen die Bundesregierung, wie etwa das Bundesumweltministerium, für ihre Politik zu beraten, ist der Auftrag des Umweltbundesamtes. Aber auch die Öffentlichkeit in Umweltfragen zu informieren und für Ihre Fragen da zu sein, gehört zu deren Aufgaben. Darüber hinaus vollziehen sie Umweltgesetze, setzen sie also in der Praxis um. Beispiele hierfür sind der Emissionshandel sowie die Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln.
Die Aufgaben des UBA sind im Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes festgelegt.
Quelle und Links:
- UBA Homepage
- über uns
- Fragen & Antworten, hier zu Wasserdampf und Klima
- und hier Punkt 7
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