Stakeholder / Anspruchsgruppen
Der Begriff „Stakeholder“ wird in verschiedenen Kontexten genutzt, hauptsächlich in der Betriebswirtschaft, sowie im Projekt- und im Nachhaltigkeits-Management.
Stakeholder sind Betroffene bzw. Anspruchs-/Interessensgruppen, welche natürliche oder juristische Personen sowie Gruppen im Umfeld einer Organisation sind, die Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben oder aktuell oder zukünftig erheblich von den Aktivitäten, Produkten oder Dienstleistungen einer Organisation betroffen sind (vgl. DNK-Glossar [1]).
Es geht also nicht mehr, wie früher in der Betriebswirtschaft gelehrt wurde, einzig darum, dass Eigentümer und Investoren (Shareholder/ Anteilseigner) der Unternehmen profitieren, und dafür Kunden/-innen gewonnen werden. Egoismus und rein wirtschaftliche Interessen haben keinen Platz beim Stakeholder-Ansatz. Vielmehr geht es darum, eine Organisation in ihrem gesamten Umfeld zu erfassen und die Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen in Einklang zu bringen. Im besten Fall in Bezug auf alle Nachhaltigkeitsziele gemäß der Agenda 2030, was in gewisser Weise utopisch ist, da es viele, viele Zielkonflikte gibt. Aber es sollte versucht werden, denn durch die Berücksichtigung der wesentlichen Stakeholder kann Vieles besser gemacht werden als in der Vergangenheit.
Es gibt interne sowie externe Stakeholder.
- Interne sind solche, die innerhalb der Organisation agieren, wie Mitarbeitende, Führungskräfte, Gewerkschaftsvertreter/-innen, etc.
- Externe Stakeholder sind, zusätzlich zu den bereits genannten, Kommunen, Parteien und Verbände, staatliche Organe, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Finanzdienstleister / Banken, Kapitalgeber und Anrainer (-staaten).
- Textauszug aus dem Buch “Zukunft gestalten in KMU”, siehe sii-talents.de/buecher/
- [1] deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/unterstuetzung/glossar/#A
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