Schleswig-Holstein will erstes klimaneutrales Bundesland werden
Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein zentrales Projekt auf dem Weg in eine emissionsfreie Zukunft. Heute hat die Landesregierung Schleswig-Holstein den ersten Meilenstein auf den Weg gebracht. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, veröffentlicht sie die ersten Maßnahmenpläne, auf deren Grundlage das künftige Klimaschutzprogramm erarbeitet wird.
In den Maßnahmenplänen beschreiben die zuständigen Ministerien, mit welchen Instrumenten auf Landes- und Bundesebene die im Klimaschutzgesetz des Bundes festgelegten Treibhausgasminderungen erreicht werden sollen.
Land- und Forstwirtschaftsminister Werner Schwarz: “Im Maßnahmenfahrplan für den Sektor Land- und Forstwirtschaft spielen verschiedene Faktoren wie die Optimierung des Pflanzenbaus und der Tierhaltung, aber auch die nachhaltige Bewirtschaftung von Mooren eine wichtige Rolle. Mit dem Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft schaffen wir beispielsweise einen Rahmen, um hierfür Lösungen zu entwickeln und den Wissenstransfer in die Fläche zu beschleunigen. Wir wollen dafür sorgen, dass unsere landwirtschaftliche Produktion auch in Zeiten des Klimawandels erfolgreich und nachhaltig ist.”
Auf der Grundlage der heute veröffentlichten Maßnahmenpläne wird die Landesregierung den 1. Entwurf des Klimaschutzprogramms 2030 erarbeiten und Ende des Jahres im Rahmen eines Klimakabinetts vorstellen.
Nach der Vorlage des ersten Entwurfs beginnt die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.
In sogenannten Handlungsfeld-Workshops können ausgewählte Stakeholder Anfang 2024 zum Klimaschutzprogramm des Landes Stellung nehmen. Parallel dazu tagt erstmals ein „Bürgerrat Klima“, in dem per Los ausgewählte Bürgerinnen und Bürger das klimapolitische Programm des Landes diskutieren und eigene Vorschläge einbringen. Anschließend wird das Programm unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsphase überarbeitet. Der 2. Entwurf des Klimaschutzprogramms soll im Sommer 2024 vorgelegt werden. Die Landesregierung strebt die Verabschiedung des Programms im Herbst des kommenden Jahres an.
Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Sektoren verteilen sich wie folgt:
- Sektoren Querschnitt, Energie, Industrie, Senken sowie Kreislaufwirtschaft: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
- Sektor Gebäude: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- Sektor Verkehr: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Sektor Landwirtschaft: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
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