Die Verankerung von Digitalisierung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in allen Ausbildungsberufen bietet wichtige Spielräume und Perspektiven für Unternehmen. “Sie brauchen auch in Zukunft gut qualifiziertes Personal, um die Herausforderungen der Digitalisierung und des Klimawandels meistern zu können,” meint das BMBF, ebenso wie: “Ausbildungsberufe werden damit auch attraktiver für junge Nachwuchskräfte!”
Hintergrundwissen: Für jeden dualen Ausbildungsberuf gibt es einen individuellen Ausbildungsrahmenplan (siehe Beispiel). Er beschreibt die Ausbildungsinhalte und listet alle Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf, die die Auszubildenden während der Ausbildung erwerben sollen. So ein A-Rahmenplan ist im Anhang der jeweiligen (rechtlichen) Ausbildungsordnung enthalten. In der A-Ordnung sind Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, die konkreten Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen, etc. geregelt.
Die einzelnen Teile / Tätigkeiten / Aufgaben des jeweiligen Berufsbildes sind die sogenannten Berufsbildpositionen.
Außerdem gibt es die sogenannten Standardberufsbildpositionen (SBBP). Dies sind Ausbildungsinhalte, welche in ALLEN Berufsausbildungen identisch sind.
Unabhängig von der eigentlichen Ausbildung, ist entsprechend die Vermittlung von Standardberufsbildpostionen zusätzlich in allen ausbildenden Betrieben sicherzustellen. Generell handelt es sich dabei um fachübergreifende Fähigkeiten und Kenntnisse, unserer digitalen, globalen Arbeitswelt.
Die neuen Mindeststandards sind prüfungsrelevant und werden sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule vermittelt.
Zu den in 2021 modernisierten vier Standardberufsbildpositionen (SBBP) gehören:
- Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbild sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
Im Folgenden sind die zwei jüngsten SBBPs erläutert:
SBBP 3: Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Im Rahmen der Erweiterung des Umweltschutzes um den Begriff der Nachhaltigkeit hat sich die Nutzung von Produkten, Waren, Dienstleistungen, Materialien und Energie verändert. Dabei wird verstärkt darauf geachtet, die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – ökonomisch, ökologisch und sozial – zu berücksichtigen und abzuwägen. Dies schließt die Einbeziehung von nachhaltigen Wertschöpfungsketten, fairem Handel und die Auseinandersetzung mit Zielkonflikten zwischen diesen Dimensionen ein. Um proaktives Handeln zu fördern, werden Vorschläge zur Förderung nachhaltiger Praktiken im eigenen Arbeitsumfeld entwickelt. Hierbei ist es wichtig, sowohl die Vor- als auch Nachteile verschiedener Optimierungsansätze und Handlungsalternativen zu berücksichtigen. (Quelle: BBIP)
Zu vermittelnde Kompetenzen laut BMBF:
- Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
SBBP 4: Digitalisierte Arbeitswelt
Ein neuer Standard, die “Digitalisierte Arbeitswelt”, wurde eingeführt. Dieser umfasst den Umgang mit digitalen Medien und Daten, die Betonung von Datensicherheit und Datenschutz sowie die Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung und -überprüfung. Dies gewinnt angesichts der steigenden Informationsflut und der Verbreitung von “Fake News” zunehmend an Bedeutung. Zusätzlich werden kommunikative und soziale Kompetenzen in der digitalen Arbeitswelt berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftliche Diversität und gegenseitige Wertschätzung. Diese Anforderungen beziehen sich nicht ausschließlich auf digitale Zusammenarbeit, erlangen jedoch in der digitalen Arbeitsumgebung besondere Relevanz, da angemessene Kommunikationsregeln dort einen hohen Stellenwert haben. (Quelle: BBIP)
Zu vermittelnde Kompetenzen laut BMBF:
- Mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten;
- sowie ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren.
- Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen;
- Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen;
- Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten;
- Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten;
- Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren.
Für wen gelten diese neuen Standardberufsbildpositionen?
Sie sind in allen, ab dem 1. August 2021 in Kraft tretenden, modernisierten und neu entwickelten, anerkannten Ausbildungsberufen verbindlich zu verwenden. Für alle vor 2021 nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung geregelten dualen Ausbildungsberufe haben die neuen Standards Empfehlungscharakter.
Quellen und weiterführende Informationen:
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