LkSG – Lieferkettengesetz

“Das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt” (Quelle: BMAS, Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

“Ziel dieses Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern.” (Quelle: BMZ, Bundesministerium für wirtschaftliche  Zusammenarbeit und Entwicklung).

Das LkSG verpflichtet große Unternehmen (mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen im Inland, ab 2024 solche mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland), bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten (mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung) in ihren Lieferketten umzusetzen.

Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören laut BAFA:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Link zum Gesetz auf BGBL.de


Mehr dazu:
csr-in-deutschland.de

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