KSG – Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutzgesetz ist der Kern der nationalen Klimapolitik. Mit gesetzlich verbindlichen Klimazielen soll Deutschland bis 2040 treibhausgasneutral werden.
Das Gesetz sieht ein umfassendes Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen vor – den Gesamtplan für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Auch dies wurde in der jüngsten Neufassung vom 21. Juni 2023 auf den Weg gebracht. Mit diesen Klimaschutzmaßnahmen kann der Gesamtausstoß an Klimagasen in Deutschland in diesem Jahrzehnt deutlich reduziert werden.
Dabei wurde u.a. das natürliche Treibhausgas Wasserdampf nicht beachtet. Ebenfalls nicht, die mögliche Verstärkung von Wasserdampf und anderen Nicht-CO2-Treibhausgasen durch Windkraftanlagen und Flugverkehr. Der Expertenrat schrieb in seinem Gutachten von 2022, auf Seite 128 u.a. zum Flugverkehr: “Hierbei ist zu berücksichtigen, dass lediglich die direkten THG-Emissionen, die Nicht-CO2-Effekte hinsichtlich der Klimawirkung jedoch nicht erfasst werden. Diese erhöhen beispielsweise durch die Freisetzung von Stickoxiden, Wasserdampf und Aerosolen den Treibhauseffekt um das Zwei- bis Fünffache (UBA 2022j; Lee et al. 2021).”
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