Pariser Klimaabkommen (2015)
Das „Übereinkommen von Paris“ wurde am 12. Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in der französischen Hauptstadt beschlossen. Im Sinne der kurz zuvor verabschiedeten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verpflichteten sich mit diesem Übereinkommen 195 Staaten, den Klimawandel einzudämmen und die Weltwirtschaft klimafreundlich umzugestalten.
Vor diesem gab es das Kyoter-Abkommen / -Protokoll (1997).
Die drei Hauptziele des Abkommens sind in Artikel 2 festgehalten:
- Beschränkung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur
- Senkung der Emissionen und Anpassung an den Klimawandel
- Lenkung von Finanzmitteln im Einklang mit den Klimaschutzzielen
Konkret heißt es in dem Abkommen, dass der weltweite Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius, auf jeden Fall aber auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter beschränkt werden soll. Nur so könne eine gegenüber den Folgen des Klimawandels widerstandsfähige Entwicklung gewährleistet werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch sogenannte Kohlenstoffsenken, also etwa Wälder, entzogen werden. Diese „Treibhausgas-Neutralität“ kann nur erreicht werden, wenn die Weltwirtschaft schnell und konsequent deutlich weniger Kohlenstoff freisetzt („Dekarbonisierung“).
Auch die Anpassungsfähigkeit (Adaption) der betroffenen Länder an ein verändertes Klima soll verbessert werden und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden.
Eine milliardenschwere Umlenkung der globalen staatlichen und privaten Finanzströme in nachhaltige Investitionen – eines der langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris – ist hierzu Voraussetzung.
Alle Staaten in der Pflicht
Das Klimaabkommen regelt auch, dass Entwicklungsländer finanziell sowie durch Wissens- und Technologietransfer dabei unterstützt werden, ihre Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu verwirklichen.
Anders als das 2020 ausgelaufene Kyoto-Protokoll, das nur wenige Industriestaaten dazu verpflichtete, ihre Emissionen zu senken, bindet das Klimaabkommen von Paris alle Staaten der Erde ein. Sie haben sich völkerrechtlich verpflichtet, einen nationalen Klimabeitrag (englisch: Nationally Determined Contribution, NDC) und konkrete Schritte zu seiner Umsetzung zu erarbeiten. Über die Fortschritte ihrer Bemühungen müssen die Staaten regelmäßig berichten.
Das Übereinkommen von Paris trat nach einem außergewöhnlich schnellen Ratifizierungsprozess im November 2016 in Kraft. Ende 2018 verabschiedete die Staatengemeinschaft ein umfassendes Regelwerk, das die Umsetzung des Übereinkommens im Detail festlegt.
Die USA kündigten Mitte 2017 ihren Austritt aus dem Klimaabkommen zum Jahr 2020 an, allerdings erfolgte im Januar 2021 bereits der Wiedereintritt. Zuletzt vervollständigten und bekräftigen die Staaten der Welt die Richtlinien des Pariser Klimaabkommens auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Glasgow 2021.
Quellen, weiterführende Informationen:
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Quelle des obigen Textes: https://www.bmz.de/de/agenda-2030
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Zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens hat die Europäische Union 2019 den European Green Deal (Europäischer Grüner Deal) beschlossen.
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Ausführliche Informationen zum Thema Klimawandel und Entwicklung sind hier.
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Die deutsche Version des Klimaabkommens von Paris kann hier heruntergeladen werden (PDF 231 KB).
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