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FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten (Natura 2000).

Erklärung vom Bundesamt für Naturschutz

Die Richtlinie der EU

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