EU verschiebt Nachhaltigkeits-Berichtspflichten für Unternehmen
Für die neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichten erhalten Unternehmen ein weiteres Jahr Zeit: Das Europäische Parlament hat in der ersten Aprilwoche 2025 einer Verschiebung des Inkrafttretens zugestimmt. Ziel ist es, Unternehmen mehr Zeit zu geben – und Bürokratie abzubauen.
“Die neuen “Due-Diligence“-Vorschriften verpflichten Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten haben ein zusätzliches Jahr – bis zum 26. Juli 2027 – Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen”, heißt es in einer Pressemitteilung der EU vom 4.4.2025.
Große Firmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro müssen die neuen Vorgaben nun erst ab 2028 anwenden – ein Jahr später als ursprünglich geplant. Auch für eine zweite Gruppe von Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden und mindestens 900 Millionen Euro Umsatz gilt diese Frist.
Darüber hinaus verschiebt sich auch die Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung. Große Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden sollen erstmals im Jahr 2028 über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen berichten – und nicht wie geplant schon zwei Jahre früher. Für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen gilt eine Frist bis 2029.
Die Änderungen sind Teil eines größeren EU-Maßnahmenpakets zur Wettbewerbsstärkung. Bevor sie endgültig in Kraft treten, muss noch der Europäische Rat formell zustimmen – was aber als sicher gilt, da er den Text bereits im März bestätigt hat.
Hintergrund: Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ vorgelegt.
Das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, EU-Vorschriften zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zusätzliche Investitionskapazitäten freizusetzen. Es umfasst Querschnittsvorschläge zu mehreren Rechtsgebieten und zielt auf weitreichende Vereinfachungen ab (European Commission).
Ein Schwerpunkt des Pakets liegt auf der nachhaltigen Finanzberichterstattung und den Sorgfaltspflichten. Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Berichtspflichten für Unternehmen reduziert und der Verwaltungsaufwand verringert werden, um so die Effizienz zu steigern und die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern. Dadurch sollen auch bis zu 6 Mrd. Euro Verwaltungskosten eingeespart werden können.
Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Bestrebens der EU, regulatorische Hürden abzubauen und ein wirtschaftsfreundlicheres Umfeld zu schaffen, das Innovation und Wachstum fördert.
Quelle: EU-Kommission, Presse-Infos
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