Für alle Unternehmen, die bereits nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig sind, gelten seit dem 1. Januar 2022 auch die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung.

Um allen berichtspflichtigen Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft eine Möglichkeit zur Berichterstattung zu bieten, wurde der DNK (Deutscher Nachhaltigkeits-Kodex) um eine zusätzliche Berichtsoption zur EU-Taxonomie erweitert.

Mehr dazu auf: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Home/Berichtspflichten/EU-Taxonomie

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