EU-Richtlinie gegen Greenwashing & geplantes Kaputtgehen
Am 17.1.2024 verabschiedete das EU-Parlament die “Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinteressen” (engl. Empowering Consumers Direktive) im Einsatz gegen Greenwashing. Die Richtlinie untersagt es Unternehmen künftig, mit Begriffen wie „klimaneutral”, „CO2-neutral” oder „klimapositiv” zu werben, wenn diese auf der Kompensation von Emissionen* basieren. Auch gegen Obsoleszenz (geplantes Kaputtgehen) soll sie helfen.
Das EU-Parlament (siehe Presse-Info) gab endgültig grünes Licht für die Richtlinie, die die Produktkennzeichnung verbessert und irreführende Umweltaussagen verbietet (mit 593 zu 21 Stimmen bei 14 Enthaltungen). Diese Richtlinie soll die Verbraucher:innen vor irreführender Werbung schützen und ihnen helfen, bessere Kaufentscheidungen zu treffen.
Damit das gelingt, werden einige problematische Geschäftspraktiken, die mit Grünfärberei (Greenwashing, siehe Glossar) und dem geplanten Verschleiß von Produkten (Obsoleszenz, siehe Glossar) zusammenhängen, in die EU-Liste der unlauteren Geschäftspraktiken aufgenommen.
Genauere und verlässlichere Werbung
Die Richtlinie verbietet zukünftig auch die Behauptung, dass ein Produkt aufgrund von *Emissions-Kompensations-Systemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.
* Unter “Kompensation von Emissionen” werden Ausgleichszahlung von Unternehmen, die CO2 oder andere Treibhausgase produzieren, genannt, die zur Finanzierung von Treibhausgasen mindernden Investitionen (z.B. Windkraftanlagenbau, Waldbepflanzungen, etc.) beitragen. Dies kann als Greenwashing-Methode genutzt werden, anstatt wirklich zum Klimaschutz beizutragen.
Schwerpunkt auf Langlebigkeit
Die neuen Vorschriften haben noch ein weiteres wichtiges Ziel: Sie sollen bewirken, dass Hersteller und Verbraucherschaft mehr Gewicht auf die Langlebigkeit von Produkten legen. Künftig müssen die Garantie-Informationen deutlicher sichtbar sein, und es wird ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben.
Verboten sind nach den neuen Vorschriften künftig auch:
- unzutreffende Angaben zur Haltbarkeit (z. B. die Behauptung, eine Waschmaschine halte 5.000 Waschzyklen, obwohl dies im Normalbetrieb nicht der Fall ist),
- Aufforderungen zum vorzeitigen Austausch von Verbrauchsgütern (was z. B. bei Druckertinte häufig der Fall ist)
- und die Anpreisung nicht reparierbarer Waren als reparierbar.
EU-Parlament-Berichterstatterin Biljana Borzan (S&D, Kroatien) erklärte:
„Dieses Gesetz wird das tägliche Leben aller Europäer verändern! Wir werden von der Wegwerfkultur wegkommen, das Marketing transparenter machen und der vorzeitigen Obsoleszenz / geplantes Kaputtgehen von Produkten entgegentreten.”
Weiter erklärte sie: “Die Menschen werden in der Lage sein, sich für Produkte zu entscheiden, die dank zuverlässiger Kennzeichnung und Werbung langlebiger, leichter reparierbar und nachhaltiger sind. Vor allem aber wird es Unternehmen nicht mehr möglich sein, die Menschen irrezuführen, indem sie beispielsweise behaupten, dass Plastikflaschen ökologisch sind, weil irgendwo Bäume gepflanzt werden, oder dass ein Produkt nachhaltig ist, ohne die Gründe dafür offenzulegen. Das stellt einen bedeutenden Fortschritt für uns alle dar!”
Die Richtlinie muss nun noch vom Rat endgültig gebilligt werden. Danach wird sie im Amtsblatt veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Die neue Richtlinie soll mit der Richtlinie über umweltbezogene Angaben vom 22.03.2023 zusammenwirken, über die im Parlament zurzeit auf Ausschussebene debattiert wird. Die bald zu erwartende Richtlinie über umweltbezogene Angaben ist spezifischer und legt die Bedingungen für die Verwendung umweltbezogener Angaben im Einzelnen fest.
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