ESRS = European Sustainability Reporting Standard
Der ESRS ist der EU-Berichtsstandard der neuen CSR-Richtlinie, der Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD. Unternehmen müssen diesen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte anwenden müssen.
Grobe Struktur und Inhalte:
Berichtsstandards laut Umweltbundesamt:
ESRS 1 enthält allgemeine Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Unternehmens, definiert die Anwendungsregeln für die Standards, Struktur der Berichte und Berichtsprinzipien. Darunter fallen auch Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse und dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, der Einbeziehung von Stakeholdern bei der Bestimmung wesentlicher Themen, Erläuterungen zur Verbindung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten mit den Berichtsanforderungen sowie Prinzipien zur Berichterstattung über Liefer- und Wertschöpfungsketten. ….
ESRS 2 enthält themenübergreifende Berichtsanforderungen. Offenzulegen sind unter anderem Governance-Strukturen sowie das Verhältnis von Strategie und Geschäftsmodell hinsichtlich Nachhaltigkeitsthemen. Zudem ist der Prozess zur Ermittlung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen (sog. „impacts, risks and opportunities“ – IRO) zu beschreiben. ….
Im Umweltbereich sind fünf themenbezogene Berichtsstandards vorgesehen:
ESRS E1 enthält Berichtsanforderungen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie.
ESRS E2 enthält Berichtsanforderungen zur Umweltverschmutzung, insbesondere zur Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie besorgniserregenden Stoffen.
ESRS E3 enthält Berichtsanforderungen zu Wasserverbräuchen und der Nutzung mariner Ressourcen.
ESRS E4 enthält Berichtsanforderungen zu Biodiversität und Ökosystemen, unter anderem zu Landnutzung und Landnutzungsänderung, inklusive Entwaldung, invasiven Arten und weiteren Treibern für Biodiversitätsverlust sowie zum Zustand von Arten und Ökosystemen.
ESRS E5 enthält Berichtsanforderungen zu Ressourcennutzung und Circular Economy, insbesondere zu Materialien und deren zirkulären Verwendung, Produkten des Unternehmens und zirkulären Verwendungsmöglichkeiten sowie Abfällen.
Info vom DNK: Mitte Januar 2024 hat die EFRAG Entwürfe zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und eine Konsultation gestartet. Bis zum 21. Mai 2024 besteht die Möglichkeit, die Entwürfe über zwei separate Online-Befragungen zu kommentieren. Die zentrale Frage: Könnten die Standards so in der Praxis von #KMU angewandt werden?
Zum Entwurf des ESRS LSME
➡ https://lnkd.in/eyaFg3c7
Zum Entwurf des VSME ESRS
➡ https://lnkd.in/eTh4psmj
Weitere Informationen zur Konsultation finden Sie hier
➡ https://lnkd.in/eN5j5jYj
Quellen / mehr dazu:
- umweltbundesamt.de
- drsc.de (wird laufend aktualisiert)
- IHK Düsseldorf
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