doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die CSRD verankert die sogenannte doppelte Wesentlichkeit. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt, als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.

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