CSRD – Nachhaltigkeits-Berichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichtserstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen (DNK, n.d.). Am 5. Januar 2023 trat die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Kraft.

„Nach den EU-Vorschriften müssen große (*1) Unternehmen und börsennotierte Unternehmen (außer börsennotierte Kleinstunternehmen, *2), regelmäßig Berichte über die sozialen und ökologischen Risiken, denen sie ausgesetzt sind, sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt veröffentlichen“ (Europäische Kommission, nachhaltige Finanzen, n.d.).

*1) Große Unternehmen sind solche, die zwei von drei folgenden Kriterien erfüllen: durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeiter im Jahr, und/oder mindestens 50 Mio. Nettoumsatzerlöse, und/oder mind. 25. Mio Bilanzsumme.

*2) börsennotierte Kleinstunternehmen, sind nicht berichtspflichtig, wenn sie zwei von drei Kriterien erfüllen: durchschnittlich weniger als 10 Mitarbeiter übers Jahr; weniger als 900tsd. € Nettoumsatzerlöse, und/oder weniger als 450 000 € Bilanzsumme.

Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen ab zehn Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt sowie börsennotierte KMUs. Es wird geschätzt, dass sich so die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland um das Dreißigfache erhöhen wird.

Die entsprechenden Nachhaltigkeits-Informationen werden künftig anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards offengelegt.

Basis dafür ist der European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wird die ESRS-Richtlinie in den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) integrieren (DNK-Meldung vom 26.09.2023). Der DNK basiert auf den Standards der Global Reporting Initiative (GRI).

Mehr als 15.000 deutsche Unternehmen werden schrittweise ab 2025 über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten müssen (DNK-Meldung 26.09.2023). Zunächst betrifft dies diejenigen Unternehmen, die jetzt schon gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig sind (im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024). Ein Jahr später wird die Berichtspflicht auf weitere Unternehmensgruppen ausgeweitet.

KMU werden im B2B-Umfeld aufgrund ihrer Rolle in Lieferketten indirekt betroffen sein und ebenfalls berichtspflichtige Daten erfassen und an ihre Abnehmer (den großen Unternehmen) kommunizieren müssen. Auf diese Klein- und Mittelständler kommen große Herausforderungen zu!

Denn: „Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für viele Neuland und bedarf zusätzlicher Ressourcen: Mitarbeitende müssen geschult bzw. eingestellt und interne Prozesse und Systeme aufgebaut werden“ (DNK-Meldung 26.09.2023).

Doch der Arbeitsaufwand lohnt sich:

  • „Erhebliche Chancen der Nachhaltigkeitberichtserstattung bestehen in der Imagepflege und -verbesserung
  • und den damit erzielbaren Differenzierungsvorteilen am Markt.
  • Über die positive Außenwirkung können neue Kunden angesprochen, gewonnen und gebunden werden.
  • Dies gilt auch für Arbeitskräfte. Wie Studien zeigen (Blumberg 2007), bevorzugen Arbeitskräfte bei der Stellensuche Unternehmen, die sozial und ökologisch engagiert sind.

Der Nachhaltigkeitsbericht ist das primäre Medium, um dies zu dokumentieren.

  • Gleichsam erhöht gelebte gesellschaftliche Verantwortung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen (Rodrigo und Arenas 2008).
  • Schließlich gestattet die Nachhaltigkeitsberichterstattung einem Unternehmen einen Einblick in Prozesse, Produkte und Auswirkungen der eigenen Tätigkeit, wo sich die unmittelbare Schnittstelle zum Controlling ergibt.
  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung dient eben nicht nur der Information von unternehmensexternen Akteuren, sondern auch der internen Informationsgewinnung“

(Günter, E., Steine, K.-H. (2016).

Zu den Berichtspflichten großer Unternehmen, wie zuvor beschrieben, gehören auch Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalysen.


 

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